Mediation, ist...

  • die Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele aller Beteiligten eines Konfliktes oder eines zu klärenden Prozesses, in dem jeder von ihnen die Möglichkeit erhält, diese auszusprechen und von dem oder den anderen gehört zu werden.
  • Überschaubarkeit von Zeitaufwand und Kosten, denn die Beteiligten behalten während des gesamten Verfahrens die Kontrolle über die Verhandlung und deren Ergebnis.
  • die Chance kreative und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, bei der alle Seiten gewinnen.
  • die Erhaltung und Stärkung der Selbstverantwortlichkeit der Beteiligten und die Achtung des Anderen und seiner Person.
  • die im Interesse von Angehörigen, Kollegen und Partnern beste Form sich ohne gerichtliche Verfahren so zu verständigen, dass eine gemeinsame Basis erhalten werden oder neu entstehen kann.

 

Gerichtsnahe Mediation gemäß § 135 FamFG

Das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) weist die Familiengerichte ausdrücklich auf die Mediation als Lösungsansatz zur Streitbeilegung hin. Der Gesetzgeber zieht damit die überfällige Konsequenz aus empirischen Erkenntinissen, dass es in jedem gerichtlichen Familienreferat Familienkonflikte gibt, die mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium nicht zu lösen sind.

Wurde Mediation nach herkömmlichen Verständnis vor allem der Regelung der Beziehungsebene zugeordnet, möchte der Gesetzgeber jetzt ausdrücklich alle anhängigen Folgesachen einschließlich der in der Regel hart umkämpften Folgesachen Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung einbeziehen.

Eine Mediation kann bereits im Vorfeld zur Vermeidung von streitigen gerichtlichen Verfahren, aber auch zugleich in bereits anhängigen Gerichtsverfahren, ein Weg sein gemeinsam eine für alle Seiten einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Frau Rechtsanwältin Bettina Wohl verfügt über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Anwaltsmediation. Sie ist im Arbeitskreis Mediation Unterfranken tätig, dessen Mitglieder sich zur ständigen Fortbildung verpflichtet haben und welche im Interesse der Qualitätskontrolle ihrer Tätigkeit Supervision praktizieren.

Mediationstermine können Sie mit meinen Kanzleimitarbeitern vereinbaren.

 

Gesetzgebung und Umsetzung der EU-Richtlinie zur Mediation

Gesetz vom 21.07.2012

http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/mediationsg/bgbl.pdf

Aus dem Gesetzentwurf

Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Bislang sind die verschiedenen Formen der Mediation weitgehend ungeregelt, nämlich die unabhängig von einem Gerichtsverfahren durchgeführte Mediation (außergerichtliche Mediation), die während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts durchgeführte Mediation (gerichtsnahe Mediation) und die während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter durchgeführte Mediation (gerichtsinterne Mediation). Für die gerichtsinterne Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU 2008, L 136, S. 3 (PDF)) – Mediations-Richtlinie – bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.

Weitere Details

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/M/Mediationsgesetz.html